BLICKWECHSEL BERATUNG Maria W. hat missio München in ihrem Testament bedacht. Sie zählt zu den wenigen Menschen in Deutschland, die überhaupt festgelegt haben, was mit ihrem Erbe passieren soll. Dr. Christian Fackler hilft Menschen dabei, ihr Testament so zu verfassen, damit später keine Zweifel aufkommen. Als Fachanwalt für Erbrecht weiß er, welche Konflikte dieses Thema mit sich bringt. „SO FRÜH WIE MÖG- LICH“, rät Dr. Christian Fackler, sollte man sein Testament verfas- sen. „Ungefähr zwei Drittel der Deutschen haben keins. Dabei wissen wir einfach nicht, ob wir nicht doch durch ein Unglück früher sterben als der normale Ablauf es vorgesehen hat“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht. Ohne Testament gilt dann die ge- setzliche Erbfolge: Erst kommen Kinder und Ehepartner dran, dann Eltern und die nächste Ver- wandtschaft. „Eigentlich sinn- voll“, sagt Fackler. Doch für den konkreten Fall könne diese Rege- lung extrem unpassend sein. So gehen unverheiratete Paare mit Kindern beim Tod des Partners vom Gesetz her leer aus. Der al- leinige Erbe wäre das Kind. Und auch wer seine Hinterlassen- schaft bewusst für einen be- stimmten Zweck einsetzen möch - te, sollte dies, laut dem Experten, frühzeitig festhalten. „Bei einem Großteil der Testamente, in de- nen zum Beispiel zu wohltätigen Zwecken vererbt wird, ist überhaupt kein naher Verwandter mehr da“, sagt Fackler. „Aber es gibt natürlich auch Fälle, bei de- nen es noch Verwandte gibt, die dann enterbt werden.“ Nicht selten führt so etwas zu Konflikten. Der Rechtsanwalt hat schon erlebt, wie sehr Angehörige sich einmischen können, wenn sie erfahren, dass eine Institution oder Hilfsorganisation als Erbe eingesetzt wird. Fackler nennt solche Vorfälle „Stör- konstellationen“ und meint damit, dass die enterbten Angehö- rigen behaupten, der Verstorbene sei nicht mehr testierfähig gewesen und der letzte Wille somit ungültig. „Das sind immer langwierige und teure Verfahren“, sagt Fack- ler. Es sei keine Seltenheit, dass man am Ende vor einer Reihe Leitzordner sitze und um die 16 Sachverständigengutachten habe – alle um die 80 Seiten lang. „Letztendlich geht es um die Frage: War die Person, die vielleicht schon im Jahr 2008 gestor- ben ist, testierfähig oder nicht? Das ist wirklich anspruchsvoll.“ Dr. Christian Fackler (60) arbeitet als Fachanwalt für Erbrecht Um solche Fragen erst gar nicht aufkommen zu lassen, rät Fackler seinen älteren Mandan- ten, sich abzusichern: Ein ärztli- ches Gutachten, das die Testier- fähigkeit am Tag der Testa- mentsausstellung bescheinigt, sei sinnvoll. Und: Auch wenn privatschriftlich verfasste Testa- mente gültig sind, empfiehlt Fackler, sie von einem Experten prüfen zu lassen. „Das Allerwichtigste ist zu sagen, wer der Erbe ist.“ Das mag banal klingen, doch ein Großteil der selbst aufgesetzten Testamente klingen laut Fack- ler so: „... mein Haus bekommt meine Tochter Maria, mein Bank konto bekommt mein Sohn Josef und mein Auto bekommt der Franz...“. Ohne genauere An- gaben könnten diese Anordnun- gen auch als Vermächtnisse aus- gelegt werden. Ein großer Un- terschied zur Erbschaft. Der Erbe ist derjenige, der den kom- pletten Nachlass übernimmt mit all seinen Rechten und Pflich- ten, also auch die möglichen Schulden. Selbst Hilfsorganisationen wie missio können als Erbe ein- gesetzt werden. Das bedeutet auch, die Organisation bekommt nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern muss auch finanzielle Rückstände begleichen. „Meist sind das Kranken- hausrechnungen, die Einkommensteuer für das Todesjahr und auch die Bestattungskosten gehören dazu“, sagt der Anwalt. Wer also selbst bestimmen will, sollte seinen letzten Willen schriftlich festhalten und den Erben klar benennen. „Nur wer null Komma null Nachlass hat, braucht kein Testament“, sagt Fackler. A STEFFI SEYFERTH „WICHTIG IST ZU SAGEN, WER DER ERBE IST.“N missio München informiert über Möglichkeiten rund um die Testa- mentsgestaltung. Ansprechpartnerin ist Carola Meier, Tel: 089- 5162237, c.meier@missio.de missio 6/2017 | 25